Prüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61a Landeswassergesetz

Rechtsgrundlage:
Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.
Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchge- führt werden. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung. Die Gemeinde hat das Recht, durch Satzung kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festzulegen.

Was muss geprüft werden:
Geprüft werden müssen alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind und Schmutzwasser ableiten. Je nach örtlicher Entwäs- serungssatzung muss der Grundstückseigentümer auch die Grundstücksanschlussleitung (Leitung vom Kontrollschacht bzw. der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Kanal) auf Dichtheit prüfen lassen.

Warum wird geprüft:
Die Prüfung soll verhindern, dass durch undichte Leitungen Schmutzwasser den Boden und das Grundwasser verunreinigt.

Wer prüft:
Die Durchführung der Dichtheitsprüfung erfolgt ausschließlich durch sachkundige Firmen, die von der Industrie- und Handels- kammer, der Handwerkskammer und der Ingenieurkammer Bau NRW geprüft und registriert werden.

Kaimann Tiefbau ist mit 3 Mitarbeitern zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen privater Hausanschlüsse zertifiziert und registriert.

Unsere technische Ausrüstung ermöglich die Dichtheitsprüfungen von Hauskontrollschächten, Kleinkläranlagen, Ölabscheidern und Hochdruckanlagen (Abwasserdruckrohrleitungen).

Wie wird geprüft:
Optische Inspektion
Bei der optischen Inspektion werden die Abwasserkanäle zunächst gereinigt und dann mit einer Kamera auf eventuell vorhandene Schäden hin untersucht. Dies erfolgt von der Reinigungsöffnung im Keller oder vom Revisionsschacht des Grundstücks aus.

  • Prüfung mit Wasser 
    Um eine drucklose Prüfung mit Wasser durchzuführen, werden die Abwasserkanäle am Anschlusspunkt des öffentlichen Kanals mit einer Absperrblase verschlossen. Anschließend werden die Abwasserkanäle bis zur Höhe des tiefsten Einlaufes mit Wasser befüllt. Innerhalb einer bestimmten Zeit darf nur eine bestimmte maximale Menge Wasser verloren gehen.
  • Druckprüfung mit Wasser/Luft
    Bei der Druckprüfung werden die Abwasserkanäle mit Wasser- oder Luftdruck beaufschlagt. Hierbei darf dann nur eine bestimmte Menge Druck in einer bestimmten Zeit verloren gehen.

Der Kunde bekommt ein Protokoll mit maßstäblicher Grafik der gesamten Prüfung (Einzelprotokoll oder Gesamtauftrag mit integriertem Aufmaß als PDF). Eine Manipulierung der erfassten Daten ist ausgeschlossen.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.